Rechtsprechung
BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 74/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1115, 1184
Bestimmtheit der Angabe des Zinsbeginns bei Grundpfandrechten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Bestimmtheitsgrundsatz bei Hypothekenzinsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 38
- DNotZ 1996, 96
- BayObLGZ 1995, 271
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99
Kann die Ausübungsstelle einer Grunddienstbarkeit nachträglich verlegt werden?
Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muss er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muss dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein ( BayObLGZ 1995, 271 /273; 1999, 198/199 f.; BGHZ 129, 1 /3 f). - BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 19/97
Fehlerhafte Bezeichnung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer …
- BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 79/04
Eintragung des Zinsbeginns bei Sicherungshypothek
Dieser kann grundsätzlich auch vor der Eintragung der Hypothek im Grundbuch liegen (BGHZ 129, 1/4; BayObLGZ 1995, 271/273; BayObLG Rpfleger 2001, 172).
- BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 19/00
Eintragung einer Buchhypothek für eine Darlehensforderung
Dieser kann grundsätzlich auch vor der Eintragung der Hypothek im Grundbuch liegen (BGHZ 129, 1/4; BayObLGZ 1995, 271/273). - BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 96/99
Bestimmung des Anfangszeitpunkts für die Verzinsung einer Sicherungshypothek
Das Landgericht hat sich zur Begründung seiner Entscheidung auf den Beschluß des Senats vom 24.8.1995 (BayObLGZ 1995, 271) bezogen, dessen Leitsatz 2 wie folgt lautet:. - BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 29/01
Sicherungshypothek für die Restkaufpreisforderung aus einem …
- BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
Hypotheken zur Sicherung im Wahlschuldverhältnis und von aufschiebend bedingten …
Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muß er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muß dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein (BayObLGZ 1995, 271/273; 1999, 198/199 f.; BGHZ 129, 1/3 f). - LG Mainz, 21.09.1999 - 8 T 227/99
Prüfungspflicht des GBA bei Teilungserklärung
Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muß er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muß dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein ( BayObLGZ 1995, 271, 273; 1999, 198, 199 f,; BGHZ 129, 1, 3 f. = DNotZ 1996, 84 = MittRhNotK 1995, 312 ).