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   BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 74/95   

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https://dejure.org/1995,5914
BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 74/95 (https://dejure.org/1995,5914)
BayObLG, Entscheidung vom 24.08.1995 - 2Z BR 74/95 (https://dejure.org/1995,5914)
BayObLG, Entscheidung vom 24. August 1995 - 2Z BR 74/95 (https://dejure.org/1995,5914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 38
  • DNotZ 1996, 96
  • BayObLGZ 1995, 271
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99

    Kann die Ausübungsstelle einer Grunddienstbarkeit nachträglich verlegt werden?

    Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muss er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muss dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein ( BayObLGZ 1995, 271 /273; 1999, 198/199 f.; BGHZ 129, 1 /3 f).
  • BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 19/97

    Fehlerhafte Bezeichnung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer

    Fehlt die Nichtabhilfeentscheidung, kann die Entscheidung des Beschwerdegerichts über das Rechtsmittel keinen Bestand haben (BayObLGZ 1995, 271 f.; Demharter GBO 22. Aufl. § 71 Rn. 6 m.w.N.; Bassenge/Herbst RPflG 7. Aufl. § 11 Rn. 16).
  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 79/04

    Eintragung des Zinsbeginns bei Sicherungshypothek

    Dieser kann grundsätzlich auch vor der Eintragung der Hypothek im Grundbuch liegen (BGHZ 129, 1/4; BayObLGZ 1995, 271/273; BayObLG Rpfleger 2001, 172).
  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 19/00

    Eintragung einer Buchhypothek für eine Darlehensforderung

    Dieser kann grundsätzlich auch vor der Eintragung der Hypothek im Grundbuch liegen (BGHZ 129, 1/4; BayObLGZ 1995, 271/273).
  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 96/99

    Bestimmung des Anfangszeitpunkts für die Verzinsung einer Sicherungshypothek

    Das Landgericht hat sich zur Begründung seiner Entscheidung auf den Beschluß des Senats vom 24.8.1995 (BayObLGZ 1995, 271) bezogen, dessen Leitsatz 2 wie folgt lautet:.
  • BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 29/01

    Sicherungshypothek für die Restkaufpreisforderung aus einem

    Diese Grundsätze gelten auch für die Sicherungshypothek nach § 1184 BGB (BayObLGZ 1995, 271; 1999, 198/199; 2000, 60/63; BayObLG Beschluß vom 14.12.2000, 2Z BR 19/00; Demharter GBO 23. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 46; Anh. zu § 13 Rn. 5).
  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99

    Hypotheken zur Sicherung im Wahlschuldverhältnis und von aufschiebend bedingten

    Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muß er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muß dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein (BayObLGZ 1995, 271/273; 1999, 198/199 f.; BGHZ 129, 1/3 f).
  • LG Mainz, 21.09.1999 - 8 T 227/99

    Prüfungspflicht des GBA bei Teilungserklärung

    Soweit dieser Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt ist, muß er jedenfalls bestimmbar sein; die Bestimmung muß dabei grundsätzlich anhand der Eintragungsbewilligung in Verbindung mit jedermann zugänglichen Erkenntnisquellen möglich sein ( BayObLGZ 1995, 271, 273; 1999, 198, 199 f,; BGHZ 129, 1, 3 f. = DNotZ 1996, 84 = MittRhNotK 1995, 312 ).
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